nd-aktuell.de / 06.03.2013 / Politik / Seite 6

NPD in Karlsruhe abgewiesen

Bundesverfassungsgericht will rechtsextremer Partei keine Verfassungstreue bestätigen

René Heilig
Die NPD wollte sich vom Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungstreue bescheinigen lassen. Der Trick war zu durchsichtig, die Karlsruher Richter wiesen den Antrag am Dienstag ab. Auch dem Vorwurf der Rechtsradikalen, die aktuelle Debatte um das Verbotsverfahren sei diskriminierend, mochten sie nicht nachgeben.

Unter dem Aktenzeichen 2 BvE 11/129 haben die Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht, dass sie sich nicht vor den NPD-Karren spannen lassen. Die rechtsextreme Partei hatte im November 2012 einen Antrag eingereicht, um sich »von ganz oben« »Verfassungskonformität« attestieren zu lassen.

Der von den Rechtsextremisten erhoffte »Persilschein« blieb aus, denn: »Für die begehrte Feststellung sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor.«

Der gescheiterte Antrag in Karlsruhe war eine juristische Reaktion auf den Beschluss der Bundesländer, einen zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot zu wagen. Gestützt hatte sich die Partei dabei auf den Grundgesetzartikel 19. Darin heißt es: »Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.«

Die Verfassungshüter wiesen den Vorwurf der NPD zurück, die derzeitige Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus, weil Kommunen ihre Hallen nicht mehr für Parteiveranstaltung öffnen und Banken Parteikonten kündigen. Die NPD beklagte zudem öffentliche Äußerungen von Ministerpräsidenten, Landesministern und Abgeordneten, in denen der NPD Verfassungsfeindlichkeit unterstellt wird.

Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne man sich - so die NPD - dagegen kaum wehren. Zudem sei sie überfordert, wenn sie gegen jeden einzelnen Vorgang klagen müsste. Dies gelte auch für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder die Überprüfung der Verfassungstreue angehender Beamter.

Wenn die NPD aus Misserfolgen bei solchen Verfahren schließe, sie bekomme keinen Rechtsschutz, dann ist dies laut Karlsruhe »nicht nachvollziehbar«. Die Partei müsse sich ansonsten mit »den Mitteln des Meinungskampfes« begnügen, sagen die Richter. Inhaltlich äußerten sie sich nicht dazu, ob die Partei möglicherweise verfassungswidrig ist, erklärten aber cool, staatliche Stellen seien nicht daran zu hindern, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens »mit der gebotenen Sachlichkeit« zu debattieren.

Politiker von Koalition und Opposition reagierten positiv auf die Entscheidung des Gerichts. Halina Wawzyniak, Justiziarin der Bundestags-Linksfraktion, hatte keine andere Entscheidung erwartet. Es habe sich ja auch um einen »unsinnigen Antrag« gehandelt, schrieb sie auf Facebook. Ähnlich äußerte sich Volker Beck, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen. Die NPD sei »mit ihrem Klamaukantrag« gescheitert »Der Antrag der NPD war reines Theater«, schloss sich SPD-Kollege Thomas Oppermann an.

Im Dezember 2012 hatte der Bundesrat beschlossen, einen neuen Antrag zum Verbot der NPD zu stellen. Er soll in den kommenden Monaten beim Gericht eingehen. In der vergangenen Woche hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für Verwirrung gesorgt, als er zunächst einen weiteren Verbotsantrag der Regierung ankündigte, das aber dann dementierte. Ende März will sich die Regierung nun festlegen. Experten betonen, dass die rund 1000-seitige Materialsammlung für das Verfahren aus dem Bundesinnenministerium eine deutliche Qualifizierung nötig habe.