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Haiti: Reform im Strafrecht geplant

  • Ansel Herz, Port-au-Prince (IPS)
  • Lesedauer: 2 Min.

In Haiti steht eine Reform des Strafrechts an, die es Vergewaltigungsopfern erleichtern soll, gegen die Täter vor Gericht zu gehen. Künftig sollen sexuelle Übergriffe in dem Karibikstaat im Einklang mit dem Völkerrecht behandelt werden. Zudem ist geplant, in bestimmten Fällen Schwangerschaftsabbrüche nach sexuellem Missbrauch zu erlauben und Vergewaltigung in der Ehe zu ahnden.

Die Änderungen sehen auch Rechtsbeihilfen für Oper vor, die sich keinen Anwalt leisten können. Und zum ersten Mal in der Geschichte des Landes soll die Diskriminierung sexueller Minderheiten unter Strafe gestellt werden.

»Mit dem Strafgesetz ist zwar erst ein kleiner aber dafür ein guter Anfang getan«, sagte Rashida Manjoo, die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, im Februar bei einer Konferenz.

Rechtsanwälte und Aktivisten sind zuversichtlich, dass das haitianische Parlament den dreiseitigen Reformentwurf noch in diesem Jahr billigen wird. Regierungschef und Justizminister haben bereits erklärt, dass sie die Änderungen unterstützen. Manjoo wies aber darauf hin, dass das Gesetz ohne eine angemessene Finanzierung durch internationale Geldgeber und eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nicht vollständig umgesetzt werden könnte.

In den drei Jahren seit dem Erdbeben im Januar 2010 ist sexuelle Gewalt ein viel diskutiertes Problem in Haiti. Aus einer 2012 durchgeführten Studie eines Bündnisses von Rechtshilfe- und Frauengruppen geht hervor, dass in 14 Prozent der durch das Beben obdachlos gewordenen Familien mindestens ein Mitglied sexuell angegriffen worden ist. Nach Angaben von Anwälten des »Bureaus des Avocats Internationaux« (BAI), werden an den Gerichten aber heute mehr Vergewaltigungsprozesse als früher verhandelt.

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