nd-aktuell.de / 13.03.2013 / Politik / Seite 6

NRW-Haushalt 2011 war verfassungswidrig

Münster (dpa/nd). Der nordrhein-westfälische Landeshaushalt 2011 verstieß wegen zu hoher Kredite gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag festgestellt. Der Landtag habe sich auf eine wirtschaftliche Ausnahmesituation berufen, die er jedoch nicht hinreichend habe belegen können. Die rot-grüne Regierungskoalition hatte den Etat im Parlament in Düsseldorf durchgesetzt. Das Landesverfassungsgericht hat damit bereits zum dritten Mal eine Haushaltsplanung der rot-grünen Koalition verworfen. Wegen des Zeitablaufs hat das allerdings keine unmittelbaren finanziellen Folgen mehr.