Petitionen auch per E-Mail möglich

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Potsdam (dpa). Brandenburger können künftig auch per E-Mail eine Petition beim Landtag einreichen, allerdings nur von einem speziellen E-Mail-Konto. Mit einer sogenannten De-Mail über ein De-Mail-Konto könne der Absender persönlich identifiziert werden, sagte ein Sprecher des Petitionsausschusses am Donnerstag. Dieses Verfahren gebe es erst seit kurzem. Es stelle sicher, mit wem es der Landtag zu tun habe. Seit der Neufassung des Petitionsgesetzes im Dezember 2010 sind Petitionen auch auf elektronischem Wege möglich. Seitdem seien beispielsweise E-Postbriefe eingegangen.

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