Leiharbeiter zählen zur Betriebsgröße

Rechtsfrage

Erfurt/Berlin (epd/nd). Arbeitgeber können mit dem Einsatz von Leiharbeitnehmern nicht die Betriebsratsgröße künstlich klein halten: In einem Betrieb eingesetzte Leiharbeiter zählen bei der Bestimmung der Betriebsratsgröße mit, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Damit gaben die Erfurter Richter ihre bisherige Rechtsprechung auf. (AZ: 7 ABR 69/11) Im konkreten Fall hatten 14 Beschäftigte eines bayeri...


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