nd-aktuell.de / 16.03.2013 / Brandenburg / Seite 13

Weniger Zwangsumzüge

(epd/nd). Die Zahl von zwangsweisen Umzügen von Hartz IV-Empfängern wegen zu hoher Wohnkosten hat sich im vergangenen Jahr halbiert. Wie die »taz« unter Berufung auf die Senatssozialverwaltung berichtet, mussten 612 Hartz IV-Haushalte umziehen. 2011 waren es den Angaben zufolge noch 1337 Haushalte.

Zur Begründung für den Rückgang wurde auf die sinkende Zahl von sogenannten Bedarfsgemeinschaften, weniger Hartz IV-Empfänger und auf die neue Wohnungsaufwendungsverordnung verwiesen. Darin hatte der Senat im Mai 2012 neu geregelt, wie teuer Hartz IV-Empfänger wohnen dürfen.

2011 wohnten den Zeitungsangaben zufolge von 318 600 Hartz-IV-Haushalten 106 000 zu teuer. Ursachen dafür waren etwa eine Mieterhöhung, eine zu große Wohnung z.b. wegen des Auszugs von Kindern oder Jobverlust. 60 000 dieser Haushalte seien vom Amt überprüft worden. Bei rund 35 000 habe ein Härtefall vorgelegen, bei dem auch die höhere Miete bezahlt wurde. Bei weiteren 25 000 Haushalten sei es möglich gewesen, die Kosten zu senken, etwa durch Untermieter. Umziehen musste deshalb 2011 nur rund ein Prozent der Haushalte, die zu teuer wohnten.

Im Mai 2012 trat die neue Verordnung in Kraft und die erlaubten Mietobergrenzen stiegen den Angaben zufolge ungefähr um fünf Prozent. Jetzt liegen nur noch 63 600 Haushalte über den Wohnungskostenobergrenzen. Davon konnten 16 500 Haushalte die Mietkosten senken und 612 mussten umziehen. Wibke Werner vom Mieterverein vermutet gegenüber der Zeitung, dass die Zahl der Zwangsumzüge gesunken ist, weil Hartz-IV-Empfänger auch zu den erhöhten Preisen keine neue Wohnung finden.