nd-aktuell.de / 18.03.2013 / Politik / Seite 13

Firmenregister gegen Korruption

Schleswig-Holstein und Hamburg wollen entschiedener gegen Bestechung und Geldwäsche vorgehen

Volker Stahl, Hamburg
Hamburg und Schleswig-Holstein wollen mit einem Register gegen Unternehmen vorgehen, in denen Lohndumping und Geldwäsche betrieben werden oder Schwarzarbeit geleistet wird. Auch Bestechung soll mit einer Eintragung geahndet werden. Die Hamburger CDU spricht von »Pranger« und ist dagegen.

Korrupte Firmen sollen es im Norden in Zukunft schwerer haben. Das rot-grün regierte Schleswig-Holstein und das SPD-regierte Hamburg haben die Einrichtung eines Korruptionsregisters beschlossen, um schwarze Schafe künftig bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Das verkündeten der schleswig-holsteinische Wirtschaftsstaatssekretär Frank Nägele (SPD) und der hanseatische Finanzstaatsrat Jens Lattmann (SPD) in der vergangenen Woche im Hamburger Rathaus. »Ein Korruptionsregister in nur einem Land ist immer unzulänglich«, sagte Nägele. »Daher war es für uns ein gutes Signal, dass die Hamburgische Finanzbehörde auf uns zugekommen ist.« Das entsprechende Gesetz solle im Kieler Landtag »noch vor der Sommerpause« in die zweite Lesung gehen, hieß es. Die Hamburger Bürgerschaft hatte bereits im April 2011 den Senat aufgefordert, »zügig« einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. In dem gemeinsamen Register sollen vor allem Unternehmen erfasst werden, die Lohndumping und Geldwäsche betreiben, Schwarzarbeit zulassen, Behördenmitarbeiter bestechen oder wegen Betrugs oder Untreue verurteilt wurden.

»Die Datei ist ein scharfes Schwert, ähnlich wie ein Strafregister«, so Lattmann. Von öffentlichen Aufträgen werden allerdings nur Betriebe ausgeschlossen, die bereits rechtskräftig verurteilt wurden, so der Staatssekretär. Laut Nägele wird es ein zweistufiges Verfahren geben: »Bei einem bloßen Eintrag ins Register gibt es noch keine Auftragssperre. Die ist erst der zweite Schritt.«

Kritik an dem geplanten Register kommt von der oppositionellen Hamburger CDU. »Aus unserer Sicht gibt es keinen Bedarf für diese moderne Form des Prangers«, erklärte die wirtschaftspolitische Sprecherin Karin Prien. Die CDU setze vielmehr auf das sogenannte Compliance-Verfahren der Handelskammer. Betriebe, die so ein Zertifikat nach bestimmten Vorgaben zur internen Korruptionsbekämpfung bekommen, werden dabei von der Regelanfrage ausgenommen. Die Hamburger Grünen sehen hier jedoch ein Schlupfloch für Firmen, um die Regelanfrage zu umgehen, sagte deren wirtschaftspolitischer Sprecher Anjes Tjarks: »In keiner Weise nachvollziehbar ist, dass ausgerechnet die Handelskammer, die das Korruptionsregister ablehnt, mit der Überprüfung beauftragt werden soll. Zudem wird in Zukunft entscheidend sein, dass Aufträge regelmäßig ausgeschrieben werden.« Solange es sich Hamburg leiste, Aufträge über Jahrzehnte ohne Neuausschreibung laufen zu lassen, sei das Korruptionsregister nur beschränkt wirksam.

Die Firmen sind einem Eintrag ins Register aber nicht hilflos ausgeliefert. Sie können den Rechtsweg beschreiten und dagegen klagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch Wohlverhalten die Verweildauer im Register abzukürzen, etwa indem beschuldigte Mitarbeiter vorzeitig ausscheiden oder die Missstände abgestellt werden.

Laut Nägele entstünde der deutschen Volkswirtschaft durch Korruption jährlich ein Schaden von rund 250 Milliarden Euro. Aber auch »der Vertrauensschaden gegenüber der öffentlichen Verwaltung« sei erheblich. Nägele: »Mit dem Korruptionsregister zeigen wir nach außen, dass wir keine Verfehlungen dulden.«