nd-aktuell.de / 20.03.2013 / Ratgeber / Seite 28

Lange Laufzeit akzeptieren?

Leserfrage: Fitnessstudio

Im nd-ratgeber vom 30. Januar 2013 wurde darüber informiert, was man beim Abschluss von Verträgen mit Fitnessstudios beachten sollte. Dazu habe ich noch eine Frage: Muss ich lange Vertragslaufzeiten akzeptieren?
Mark Sch., Chemnitz

Vertragslaufzeit und Kündigung sind - neben dem Preis - die wichtigsten Vertragselemente für den Kunden. Erfahrungsgemäß laufen Verträge mit Fitnessstudios über ein halbes oder ein ganzes Jahr. Studiobetreiber sind daran interessiert, Kunden möglichst lange zu binden, weshalb sie kaum ein Interesse haben, Ausnahmen von ihren Standardverträgen zu gewähren. Beim Abschluss eines neuen Vertrages muss man eine Erstlaufzeit von einem Jahr durchaus akzeptieren.

In Streitfällen halten Gerichte unter Umständen auch Verträge mit zweijähriger Laufzeit für zulässig, andere Gerichte beurteilen bei Erstverträgen bereits Laufzeiten von mehr als sechs Monaten als unangemessene Benachteiligung von Kunden.

Natürlich können Verträge grundsätzlich frei verhandelt werden. Es sind in der Praxis viele Fälle bekannt, in denen Studiobetreiber mit sich reden lassen, sowohl bei der Laufzeit als auch der Höhe der monatlichen Gebühren. Nicht zuletzt ist der Konkurrenzdruck unter den Fitnessstudios teilweise sehr hoch. joh