Termin 31. Dezember 2015 vom Tisch?

Abwasserdichtheitsprüfung

Bis 31. Dezember 2015 sollten alle privaten Zuleitungen zu Abwassernetzen der Kommunen auf Dichtheit geprüft sein. Inzwischen ist der Prüftermin gefallen - jedoch nicht überall und nicht in allen Fällen.

Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften sind für die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen verantwortlich. Was das konkret heißt, erklärt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V.

Wer im Internet nach Infos zur Prüfpflicht sucht, findet viel, besonders von Unternehmen und Verbänden, die Prüfungen anbieten. Bei den Regelungen hat sich aber viel geändert, die Internetseiten wurden nicht aktualisiert. Ein Indikator für eine veraltete Website: Es wird auf § 18b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. Seit Juli 2009 gibt es ein neues WHG, in dem trägt der Paragraf die Nummer 60, es steht allerdings dasselbe drin.

Was ist das Problem?

70 oder mehr Prozent der Hausanschlüsse an das Abwassernetz sind nach Schätzungen undicht. Die Stadt Lünen (Nordrhein-Westfalen) ist bei 4000 geprüften Leitungen auf eine Schadensquote von über 80 Prozent gekommen. Diese Zahlen wurden im Landtag Nordrhein-Westfalen Anfang 2013 ...


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