Keine Nachrüstung für alte Fahrstühle

Sicherheit

Ältere Fahrstühle müssen nicht mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachgerüstet werden. Bei einem Unfall wegen einer technischen Störung haftet der Fahrstuhlbetreiber nicht.

Alte Fahrstühle müssen nicht nachgerüstet werden - über diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2013 (AZ: 3 U 169/12) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.

Geklagt hatte eine ältere Dame, die beim Verlassen eines 1989 errichteten Fahrstuhls in einem Parkhaus gestürzt war. Zu dem Unfall war es gekommen, weil die Kabine circa 40 Zentimeter oberhalb des Bodenniveaus anhielt, sich die Türen aber schon geöffnet hatten. Die Frau stürzte und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Die letzte Wartung des Lifts hatte zwei Tage vor dem Unfall stattgefunden. Die Klage auf Schmerzensgeld bl...


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