Entschädigung für Ausbeutung

Gericht: Attaché soll 35 000 Euro an Hausangestellte zahlen

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(epd). Der Rechtsstreit um ausbeuterische Arbeitsbedingungen in einem Diplomatenhaushalt ist beigelegt. Der Anwalt des saudi-arabischen Attachés und die Seite der klagenden Hausangestellten einigten sich am Dienstag vor dem Berliner Arbeitsgericht auf einen Vergleich. Der Beklagte versprach, bis zum 22. April 35 000 Euro an die Klägerin zu zahlen (AZ: 36Ca 3627/11). Die Seite der Hausangestellten kann ihr Einverständnis zu dem Vergleich zurückziehen, wenn das Geld nicht zum vereinbarten Datum auf ein Treuhandkonto überwiesen wird.

Damit endet ein mehrjähriger Rechtsstreit, der durch mehrere Instanzen führte. Die aus Indonesien stammende Hausangestellte warf ihrem ehemaligem Chef vor, unter sklavenähnlichen Bedingungen gearbeitet zu haben. Nach ihrer Darstellung hatte sie kaum Freizeit, musste auf dem blanken Boden schlafen, wurde geschlagen und erhielt nicht den versprochenen Lohn. Vor Gericht forderte sie zunächst 70 000 Euro.

Arbeitsgericht Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die Klage der Indonesierin jeweils mit Verweis auf die Immunität ab. Dieser Schutz vor Strafverfolgung machte es unmöglich, die Vorwürfe gegen den Diplomaten zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht kam mit einer erwarteten Grundsatzentscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht mehr zum Zug, weil der Attaché zwischenzeitlich ausreiste und damit die Immunität auch rückwirkend verlor. Damit war das Arbeitsgericht nun wieder zuständig. Es schlug den Vergleich vor.

Der Beklagte bestritt die Vorwürfe von Beginn an. Eine von Klägerseite im Rahmen des Vergleichs verlangte Entschuldigung lehnte der Anwalt ab, weil dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Dies wäre der Hausangestellten wichtig gewesen, sagte Paula Riedemann von der Beratungsstelle »Ban Ying«, die Frauen in ähnlichen Situationen unterstützt. Weder der Attaché noch die Indonesierin waren vor Gericht anwesend. Die Hausangestellte hatte vor ihrer Heimreise die Ansprüche an die Rechtswissenschaftlerin Heide Pfarr abgetreten.

Unterstützt wurde das Verfahren vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es strebte ein Grundsatzurteil über den Bestand der Immunität bei Menschenrechtsverletzungen an.

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