Landtag muss NPD mit auf Reisen nehmen

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Leipzig (dpa/nd). Der Sächsische Landtag muss die NPD-Fraktion bei Reisedelegationen berücksichtigen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Donnerstag auf eine Klage der Nazis hin entschieden. »Eine Delegationsreise ist eine parlamentarische Angelegenheit, an der die Antragstellerin chancengleich zu beteiligen ist«, erklärte Präsidentin Birgit Munz. Das Landtagspräsidium hatte beschlossen, auf eine Schweiz-Reise im April zwölf Abgeordnete mitzunehmen - jedoch niemanden von der NPD. Derartige Reisen dienten weniger der politischen Willensbildung als der Pflege menschlicher Kontakte und der Darstellung Sachsens als weltoffenes, tolerantes Land, hatte das Präsidium argumentiert.

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