nd-aktuell.de / 22.03.2013 / Politik / Seite 6

Nazi-Zuschauer nicht zu verhindern

München (dpa/nd). Beim bevorstehenden NSU-Terrorprozess in München kann die Neonazi-Sympathisanten im Publikum nicht verhindern. Dem steht das Gerichtsverfassungsgesetz entgegen. »Solange jemand nicht stört oder sich konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende Störung ergeben, kann man ihn nicht ausschließen«, sagte Thomas Dickert vom bayerischen Justizministerium am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.