nd-aktuell.de / 03.04.2013 / Ratgeber / Seite 24

Gefahr in eigenen Wänden

Unfallort Haushalt

5,4 Millionen Unfälle und 7900 Tote im Haushalt: Laut Statistischem Bundesamt sterben mehr Menschen bei Unfällen in Haus und Garten als im Straßenverkehr.

Unfallort Nummer eins in Deutschland sind die eigenen vier Wände. Die Ursachen sind vielschichtig. Sie reichen vom Stolpern über den Putzeimer bis zu Treppenstürzen. Und wenn Minijobber in Privathaushalten genau dort tätig sind, wo die meisten Unfälle passieren, ist es wichtiger, dass sie abgesichert sind. »Nur wer sich anmeldet, ist offiziell unfallversichert, erklärt der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.«

Stürze bei der Hausarbeit

Die Gefahren erkennen viele erst, wenn es zu spät ist. Die meisten Unfälle zu Hause sind Stürze, erklärt Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion »Das sichere Haus«. Laut Statistischem Bundesamt rangieren Stürze mit 83 Prozent, deutlich vor Gefahren durch Feuer und chemische Substanzen, was die am weitesten verbreitete Todesursache im Haushalt ist. Der häufigste Grund für Stürze sind Arbeiten auf Treppen oder Leitern (15 Prozent).

Zweithäufigste Ursache ist einfaches Stolpern auf ebenem Boden, zum Beispiel über Teppichkanten oder herumliegende Gegenstände (10 Prozent). Dabei sind ältere Menschen am stärksten betroffen: 94 Prozent der Gestürzten sind über 60 Jahre alt.

Statistisch gesehen stehen die Wohnräume als Unfallorte klar an erster Stelle, gefolgt von den Innentreppen in Häusern auf Platz zwei. Es folgen Küche und Bad. Die drei häufigsten Verletzungen bei Haushaltsunfällen sind offene Wunden, Knochenbrüche und Prellungen.

Schutz vor finanziellen Folgen

Auch dem Geldbeutel kann so ein Unfall wehtun, nämlich bei unangemeldeten Minijobbern. Neben einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro können weitere finanzielle Forderungen auf den Arbeitgeber zukommen. Eine Registrierung des Arbeitnehmers über ein Haushaltsscheck-Verfahren bringt hingegen Vorteile für beide Seiten. So sichert sich der Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen bei Arbeitsunfällen ab und kann einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen. Die»helfende Hand« ist unfallversichert und hat Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Infos unter Tel. (0355) 290 270 799 oder www.minijob-zentrale.de[1]

Links:

  1. http://www.minijob-zentrale.de