Abgaben nicht unbegrenzt zulässig
Karlsruhe (dpa/nd). Öffentliche Abgaben - etwa für Entwässerungskanäle - dürfen nicht unbegrenzt lange im Nachhinein erhoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter erklärten eine Bestimmung des bayerischen Kommunalabgabengesetzes für nichtig, nach der unter bestimmten Umständen Beiträge praktisch unbegrenzt im Nachhinein erhoben werden konnten. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, heißt es in der Entscheidung (Az. 1 BvR 2457/08).
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