Kein Strafverfahren gegen DJV-Chef

Rechtsfrage

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Bonn (epd/nd). Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, muss sich nicht vor Gericht wegen Untreue verantworten. Eine Verurteilung des Angeschuldigten sei »nicht überwiegend wahrscheinlich«, heißt es in einem Beschluss des Landgerichts Bonn. Damit lehnten die Richter die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Konken ermittelt, da er für seine Arbeit als DJV-Vorsitzender Aufwandsentschädigungen in Höhe von rund 34 000 Euro erhalten hatte, obwohl dies nicht explizit in der Satzung vorgesehen war. (AZ: 21 KLs 6/13) Aus Sicht der Richter sei für den DJV dadurch kein feststellbarer Vermögensnachteil entstanden. Die Zahlungen von September 2010 bis Juli 2011 stellten sich vielmehr als angemessene Vergütung für unstreitig geleistete Vorstandstätigkeiten dar.

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