Krebregistergesetz tritt in Kraft
Berlin (nd). Das »Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister« tritt heute in Kraft. Es soll bessere Voraussetzungen für die Krebsfrüherkennung schaffen, damit eine Therapie so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. So sollen Versicherten künftig zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs-früherkennung eingeladen und besser informiert werden, um ihnen die Entscheidung über die Inanspruchnahme zu erleichtern. Vom bundesweiten Aufbau klinischer Krebsregister, die in der DDR bereits existierten, verspricht man sich eine Verbesserung der onkologischen Behandlung.
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