Beugehaft für Zeugin im Frankfurter RZ-Prozess
Die Zeugin Sybille S. verweigert die Aussage, weil sie nach eigener Auskunft mit keinem Wort eine Justiz legitimieren will, die in der Vergangenheit ihren damaligen Lebensgefährten Hermann F. unter folterähnlichen Bedingungen und starkem Medikamenteneinfluss verhört hatte. Hermann F. wurde 1978 schwer verletzt vernommen, keine 24 Stunden nach einem gescheiterten Anschlag, der ihn beide Beine und das Augenlicht kostete. Zusammen mit Sybille S. wurde er Anfang der 1980er wegen eines Brandanschlags auf das Heidelberger Schloss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er steht noch auf der Zeugenliste des Gerichts.
Der anwaltliche Zeugenbeistand der Sybille S. erklärte, seine Mandantin habe nichts zum laufenden Verfahren beizutragen und eine Inhaftierung sei unverhältnismäßig. Dieser Argumentation verweigerte sich das Gericht. Als die 60-Jährige in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt wurde, kam es im
Publikum zu lauten Missfallensäußerungen. Die Vorsitzende Richterin ließ daraufhin den Zuschauerraum räumen.
Ihren Schritt zur Aussageverweigerung hatte sich die Zeugin gut überlegt. Sie machte einen entsprechend gefassten Eindruck. Auf der Webseite der Soligruppe »Verdammtlangquer« ist eine aktuelle Stellungnahme der Betroffenen veröffentlicht. Für Dienstagabend rief die Soligruppe zu einer Spontandemonstration gegen Beugehaft in Frankfurt am Main auf.
Mit ihrer Kritik stehen Sybille S. und die Unterstützer von Sonja Suder nicht allein. Auch der Republikanische Anwaltsverein RAV zeigte sich vor wenigen Tagen ernsthaft besorgt über die Absicht des Gerichts, vermeintliche Erkenntnisse zu nutzten, welche möglicherweise durch unmenschliche
Behandlung entstanden sind.
Beugehaft ist eine Inhaftierung zur Erzwingung von Zeugenaussagen. Sie kann bis zu zu Prozessende andauern, längstens jedoch sechs Monate. Dass die Haft Sybille S. umstimmen und zu einer Aussage bewegen wird, gilt als unwahrscheinlich.
Am gestrigen Prozesstag wurde außerdem das Verfahren gegen die beiden Angeklagten Sonja Suder und Christian Gauger voneinander getrennt. Beobachter gehen davon aus, dass das Verfahren gegen den gesundheitlich oft nicht verhandlungsfähigen 70-jährigen Gauger eingestellt wird.
Im »nd«-Bewegungsblog: »Dass so etwas rechtlich möglich ist, verblüfft«
mich.» «Interview mit einer Prozessbeobachterin aus Frankreich.
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