nd-aktuell.de / 24.04.2013 / Brandenburg / Seite 9

Touristen sollen zahlen

Senat führt Übernachtungssteuer ein

Bernd Kammer

New York hat sie, Paris hat sie, Köln, Dortmund und Zwickau haben sie, und nun soll sie auch Berlin bekommen. Der Senat hat gestern auf Vorlage von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) den Gesetzentwurf für die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Diese sogenannten City Tax soll bei allen privaten Übernachtungen in gewerblichen wie privaten Beherbergungseinrichtungen fällig werden, also Hotels, Pensionen, Hostels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Campingplätzen.

Der Tourismus in Berlin sei eine Erfolgsstory, aber er belaste auch die Infrastruktur, sagte Nußbaum. »Deshalb wollen wir, dass auch Touristen einen kleinen Beitrag leisten, dass Berlin attraktiv bleibt.« Wirksam werden soll die Steuer zum 1. Juli, vorausgesetzt, das Abgeordnetenhaus stimmt zu.

Berlin-Besucher müssen dann fünf Prozent auf den Übernachtungspreis zahlen. Kostet die Übernachtung 100 Euro, würden also fünf Euro City Tax fällig, die gleich auf die Hotelrechnung aufgeschlagen werden müssten. Der Finanzsenator rechnet mit Einnahmen von 25 Millionen Euro jährlich. Ursprünglich war sogar mal von 50 Millionen Euro die Rede, doch waren da offenbar noch Dienstreisende mit eingerechnet. Doch von ihnen wird diese Steuer nicht erhoben, aus rechtlichen Gründen, wie Nußbaum sagte. Dafür besitze die Kommune keine Gesetzgebungskompetenz. Wer privat in der Stadt ist, soll das einfach mit einem Kreuzchen auf dem Anmeldeformular vermerken. Wer aus beruflichen Gründen hier ist, müsste entsprechende Belege vorweisen. »Meist ist die Buchung dann ja durch den Arbeitgeber erfolgt oder die Rechnung auf ihn ausgestellt«, so der Finanzsenator. Laut Berlins Datenschutzbeauftragten Alexander Dix kann aber niemand gezwungen werden zu sagen, warum er in einem Hotel übernachtet. »So wie die City Tax jetzt geplant ist, geht es nicht.«

Spannend wird es auch bei der Frage, wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden. Da es sich um eine Steuer handelt, sind sie nicht zweckgebunden. Nußbaum verspricht, die Hälfte davon für die Stärkung der touristischen Infrastruktur zu verwenden, wobei er darunter auch Buswartehäuschen versteht. Die freie Kulturszene fordert seit langem, dass sie mindesten 50 Prozent erhält.

Der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) befürchtet besonders für kleine Betriebe Probleme, da sie die Übernachtungspreise wegen der enormen Konkurrenz kaum erhöhen könnten. Die Dehoga schließt deshalb einen Gang vors Gericht nicht aus.