Gericht bestätigt Renditen für Betreiber

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Düsseldorf (AFP/nd). Die Betreiber von Gas- und Stromnetzen müssen sich mit den von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen für ihre Netze begnügen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch die Sätze, mit denen die Netzbetreiber von 2009 bis 2013 ihr in die Netzstruktur investiertes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur hatte 2008 einen als Netzkosten ansatzfähigen Zinssatz in Höhe von 9,29 Prozent vor Steuern für Neuanlagen und von 7,56 Prozent vor Steuern für Altanlagen festgelegt. Dagegen hatten sich elf Gas- und Strom-Netzbetreiber gewandt, da sie einen Satz von mehr als elf Prozent vor Steuern für angemessen halten.

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