Saarland schafft Arbeitspflicht ab

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Saarbrücken (dpa/nd). Gefangene im Saarland können nicht mehr zur Arbeit verpflichtet werden. Der Landtag in Saarbrücken verabschiedete am Mittwoch ein neues Strafvollzugsgesetz. Danach entfällt die bisher per Bundesgesetz vorgeschriebene Arbeitspflicht für Strafgefangene. Sie sollen allerdings auf Drängen der CDU zur Arbeit »angehalten« werden. Die Zuständigkeit für den Strafvollzug geht im Zuge einer Föderalismusreform zum 1. Juni vollständig auf die Länder über. Das Justizministerium in Saarbrücken erwartet keine praktischen Auswirkungen durch den Wegfall der Arbeitspflicht. Den Angaben zufolge stehen derzeit nur für gut die Hälfte der mehr als 800 Häftlinge im Land Arbeitsplätze zur Verfügung, viel mehr Gefangene wollten aber arbeiten. Das neue Gesetz wurde am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD verabschiedet. Die Grünen enthielten sich, LINKE und Piraten stimmten dagegen.

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