Bundestag stärkt Rechte von Vätern

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Berlin (dpa/nd). Leibliche Väter erhalten in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind - auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend einstimmig. Bislang konnte der biologische Vater nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will.

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