NSU-Prozess ohne Videoübertragung
Karlsruhe (epd/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Nebenklägern im NSU-Verfahren mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal vor dem Oberlandesgericht München abgelehnt. Die Beschwerde sei unzulässig, weil die Voraussetzung dafür, nämlich eine Verletzung der Grundrechte, nicht hinreichend genug begründet wurde, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
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