nd-aktuell.de / 03.05.2013 / Politik / Seite 7

Bürger können sich bei der UNO beschweren

Genf (epd/nd). Ab kommender Woche können Bürger bei den Vereinten Nationen Beschwerde wegen Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch ihren Staat einlegen. Der zuständige Fachausschuss der UNO in Genf werde die Anliegen im Rahmen des internationalen Sozialpaktes prüfen, teilte die UNO mit. Beschwerdegegenstand könnten etwa ungleiche Bezahlung oder Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe sein. Menschen, die in Deutschland leben, bleiben jedoch von dem Verfahren vorerst ausgeschlossen. Die Bundesrepublik hat bislang das entsprechende Protokoll zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN nicht ratifiziert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin forderte, dass auch Deutschland dem Protokoll beitreten solle. Es sei ein Meilenstein für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte. Der UN-Sozialpakt wurde 1966 von der Vollversammlung angenommen. Beim Sozialpakt ist Deutschland Vertragsstaat.