Kein genereller Auskunftsanspruch

Rechtsfrage

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt (dpa/nd). Arbeitgeber müssen abgelehnten Stellenbewerbern nicht mitteilen, ob sie einen anderen Kandidaten eingestellt haben. Bewerber hätten keinen Anspruch auf Auskunft, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (8 AZR 287/08).

Damit blieb die Entschädigungsklage einer Frau aus Hamburg erfolglos. Die Frau hatte sich 2006 vergebens auf eine ausgeschriebene Stelle als Softwareentwicklerin beworben. Da sie nicht erfuhr, ob und warum ein anderer eingestellt wurde, vermutete sie eine Benachteiligung unter anderem wegen ihres Alters und Geschlechts. Dem folgten die Bundesrichter nicht. Auch die Verweigerung jeglicher Auskunft begründe im vorliegenden Falle nicht die Vermutung einer unzulässigen Benachteiligung, hieß es.

Im April 2012 hatte bereits der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass kein Anspruch auf Auskunft besteht, ob sich der Arbeitgeber für einen anderen Bewerber entschieden hat.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal