Badesteg ohne Baugenehmigung

Auch bei vermieteten Bootsliegeplätzen kann es ohne behördliche Zustimmung gehen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Dürfen Stege am Wasser ohne Baugenehmigung errichtet werden oder nicht? Die rot-rote Landesregierung prüft jetzt, ob die Bauordnung geändert und damit eindeutig gemacht werden sollte.

Eine Baugenehmigung für Stege als Bootsliegeplatz oder Badestelle sei laut Bauordnung auf Campingplätzen, an Wochenendhäuschen, in Gärten und »zur Freizeitgestaltung nicht erforderlich, erklärte der Landtagsabgeordnete Andreas Bernig (LINKE). In derartigen Fällen sei eine wasserrechtliche Genehmigung ausreichend, »gegebenenfalls unter Einschluss anderer, etwa naturschutzrechtlicher Zulassungen«. So seien in den vergangenen 20 Jahren zahlreiche Stege entstanden, »die zur Entwicklung des Bade- und Wassertourismus beigetragen haben«.

Bernig berichtet jedoch von Wassersportverbänden, die auf eine »abweichende Verwaltungspraxis« aufmerksam gemacht haben. Damit habe sich vor allem der Kreis Potsdam-Mittelmark...


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