nd-aktuell.de / 07.05.2013 / Politik / Seite 5

Verbraucherzentrale mahnt Telekom wegen Drosselung ab

Düsseldorf (AFP/nd). Die Verbraucherzentrale (VZ) NRW hat die Telekom wegen der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit im Internet von bestimmten Kunden abgemahnt. Es sei unangemessen, wenn trotz eines Flatrate-Vertrages das Surftempo um über 99 Prozent gedrosselt werden soll, sobald ein bestimmtes Datenvolumen übertragen wurde, teilte die Verbraucherzentrale am Montag in Düsseldorf mit. Neuverträge sehen seit 2. Mai vor, dass Kunden mit einem normalen DSL-Anschluss nur noch 75 Gigabyte Daten pro Monat bei voller Geschwindigkeit versurfen dürfen, Kunden mit schnellen VDSL-Anschlüssen bis zu 400 Gigabyte. Ist diese Grenze überschritten, soll die Geschwindigkeit etwa bei VDSL-Anschlüssen um bis zu 99,2 Prozent reduziert werden. Die Telekom kann den Verbraucherschützern zufolge nun bis zum 16. Mai per Unterlassungserklärung angeben, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Ansonsten müssten die Gerichte entscheiden, ob diese Drosselungsklausel zulässig ist oder nicht.