E.on darf Kraftwerk nicht schließen

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Lille (AFP/nd). Der deutsche Energieversorger E.on darf sein Kohlekraftwerk im nordfranzösischen Hornaing vorerst doch nicht schließen. Ein Berufungsgericht in Douai ordnete den Weiterbetrieb an, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntagabend vorlag. Die Gewerkschaften CGT und FO hatten gegen die Schließung geklagt, um E.on zur Einhaltung einer Zusage aus dem Jahr 2010 zu zwingen, der zufolge das Kraftwerk bis Ende 2015 in Betrieb bleiben sollte.

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