Die nötige Weitsicht

Sarah Liebigt zum Verbot des zweckentfremdeten Wohnraumes

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Anlauf von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), die sogenannte Zweckentfremdungsverbotsverordnung wieder einzuführen, ist das lang erwartete und endgültige Eingeständnis der Tatsache, dass Berlin unter einem akuten Wohnungsmangel leidet.

Dass die Politik manche Probleme erst zeitverzögert überhaupt registriert und sich anschließend noch mehr Zeit lässt, sie anzugehen, ist nichts Neues. Nach den vorsichtigen Ankündigungen, beispielsweise das Tempelhofer Feld zu bebauen, um der drohenden Wohnungsnot beizukommen, gab es sofort Widerstand und neue Diskussionen.

Diese politische Entscheidung indes ist ausschließlich mit Beifall zu begrüßen. Ist sie doch ein kleiner Schritt dahin, dass das Einfallstor für Touristen in den Berliner Wohnungsmarkt direkt und indirekt ein bisschen kleiner wird.

Nur eine Anmerkung sei gestattet: Der Senat hält sich die Option, dieses Verbot der Umnutzung privaten Wohnraums beispielsweise als Ferienwohnung für Touristen nur auf die Innenstadt, also auf besonders gefährdete Stadtviertel, zu begrenzen, vor. Das wäre indes gefährlich - wenn auch typisch.

»Rand«-Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf verweisen schließlich ebenfalls bereits darauf, dass die Zahl der Zuzügler steigt und die der freien Wohnung sinkt. Hier muss der Senat Voraussicht beweisen, und das Verbot der Zweckentfremdung für ganz Berlin auf den Weg bringen.

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