Ex-Bürgermeister für Mord an Gattin verurteilt

Ludwigsfeldes ehemaliger Rathauschef erhielt eine lebenslange Haftstrafe

  • Lesedauer: 2 Min.

Potsdam (dpa). Der frühere Bürgermeister von Ludwigsfelde, Heinrich Scholl (SPD), ist wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach den 70-Jährigen am Dienstag schuldig, seine Frau am 29. Dezember 2011 bei einem Waldspaziergang heimtückisch erdrosselt zu haben. Auslöser für das Verbrechen seien Eheprobleme gewesen. In der Urteilsbegründung zeichnete der Vorsitzende Richter Frank Tiemann das Bild eines Mannes, der sich von seiner dominanten Frau seit langem gedemütigt fühlte und sie deshalb loswerden wollte.

Der einst angesehene und beliebte Kommunalpolitiker hat bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Gericht folgte mit der Verurteilung aber der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Ehe sei schon lange stark belastet gewesen, sagte Richter Tiemann. So habe die 67-jährige Brigitte Scholl unter den vielen außerehelichen Beziehungen gelitten, die ihr Mann jahrelang pflegte. Bereits 2005 habe es eine Liaison zu einer Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung gegeben. Später hatte Scholl eine thailändische Geliebte und besuchte Bordelle. Nachdem er zwischenzeitlich eine Wohnung in Berlin-Zehlendorf bezogen hatte, kehrte er Ende November 2011 zu Brigitte zurück. Seine Geliebte hatte sich von ihm getrennt - auch, weil er seine Ersparnisse aufgebraucht hatte und die Frau nicht mehr wie gewohnt finanziell unterstützen konnte. Zu Hause bei Brigitte habe Scholl nicht wieder ins alte Leben zurückkehren wollen, sondern sich vorgenommen, seine Frau zu töten, erklärte Tiemann. Er habe die Tat schließlich einen Tag nach dem 47. Hochzeitstag begangen und dabei noch versucht, ein Sexualdelikt vorzutäuschen. Im Januar 2012 geriet er in Verdacht und kam in Untersuchungshaft.

Scholl war von 1990 bis 2008 Bürgermeister der 24 000 Einwohner zählenden Stadt. In der Wendezeit gehörte er zu den Gründern der ostdeutschen SPD. Als Stadtoberhaupt sei er durchaus erfolgreich gewesen, stellte der Vorsitzende Richter fest. »Er war ein Macher.« In dem Amt habe er einen Ausgleich zu seinen Eheproblemen gesucht.

Der Angeklagte konnte während des gut sechsmonatigen Verfahrens, bei dem etwa 100 Zeugen vernommen wurden, kein Alibi nachweisen. Am Tatort wurden seine DNA-Spuren gefunden.

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