Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Rechtsfrage
Frankfurt am Main (nd-Meyer). Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG). (Az: 16 Sa 593/12)
Ein 43-Jähriger war seit 2000 bei einem Betrieb für Abflusssanierungen beschäftigt. Nach Erkenntni...
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