Was ist zum Beispiel ein Feiertag?

Regierung prüft Durchsetzung des Ladenöffnungsgesetzes

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wenn die Vorschriften zur Ladenöffnung nach dem Buchstaben befolgt werden, werden sie auch nach ihrem Geist befolgt? Im Juni will die rot-rote Landesregierung entscheiden, ob eine Neuregelungen der Ladenöffnungszeit notwendig ist. Wie der Landtagsabgeordnete Detlef Baer (SPD) feststellt, ist die Regelung äußerlich eindeutig. Geschäfte dürfen bei besonderen Ereignissen pro Jahr maximal an sechs Sonn- oder Feiertagen geöffnet sein. Außerdem darf es Sonn- und Feiertagsöffnungen innerhalb von vier Wochen nicht öfter als zweimal geben. Praktisch heißt das, in einem Geschäft dürfen Kunden nicht an jedem Adventssonntag bedient werden.

Doch der Abgeordnete Baer, der zugleich Vorsitzender der DGB-Region Mark Brandenburg ist, weiß von märkischen Kommunen mit sogenannten stadtteilbezogenen Ladenöffnungen. Dort werden mehr als als zwei Feiertagsöffnungen innerhalb eines Monats gestattet. Außerdem erscheint dem Abgeordneten, dass u...


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