nd-aktuell.de / 14.05.2013 / Politik / Seite 20

Ein Fall fürs Gericht

Schädliche Chemie gegen Eichenprozessionsspinner

Der Chemikalieneinsatz bei der Bekämpfung des für Menschen gefährlichen Eichenprozessionsspinners stößt in Mecklenburg-Vorpommern auf Widerstand. Beim Verwaltungsgericht in Schwerin ging am Montag ein zweiter Eilantrag ein, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Die Gemeinde Wöbbelin und ein Einwohner von Plate bei Schwerin fordern den sofortigen Stopp der Hubschrauberflüge.

Sie wehren sich gegen das Versprühen des Insektizids Dimilin mit dem Wirkstoff Diflubenzuron aus der Luft, wie die Umweltmedizinerin Renate Peßner mitteilte. Ein Abbauprodukt des Wirkstoffes gelte laut Umweltbundesamt als krebserregend. Zudem tötet Dimilin nach Angaben Peßners auch die Raupen anderer Schmetterlinge und schadet Fischen und Krebsen.

Das chemische Mittel soll nach Angaben des Agrar- und Umweltministeriums die Insektizide »Dipel ES« und »Karate Forst« ersetzen, weil es auch bei Regen und niedrigeren Temperaturen wirkt. Einen für Montag geplante Hubschrauberflug hatte der Landkreis Ludwigslust-Parchim aber nach eigenen Angaben aus Witterungsgründen verschoben. Voraussichtlich sollen nun am Dienstag Eichen in Ludwigslust besprüht werden.

Die lokalen Gegner der Bekämpfung halten den Gifteinsatz mit Dimilin für »absolut unverhältnismäßig«. Sie benennen die Zahl der Krankheitsfälle durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners in der Region mit auf bisher »110 bis 150« in den vergangenen Jahren.

Der Wirkstoff Diflubenzuron tötet nach Angaben des Herstellers Agrinova die Schmetterlingsraupen des Eichenprozessionsspinners, bevor sie die Brennhaare ausbilden können, die bei Berührung beim Menschen Hautreizungen hervorrufen. Es kann zu Ausschlägen mit starkem Jucken und Brennen, beim Einatmen auch zu Bronchitis, Husten und Asthma kommen.

Ein erster Eilantrag eines Parchimer Bürgers gegen die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft war in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgericht Schwerin abgelehnt worden, weil der Kläger nicht direkt betroffen war. In seiner Wohngegend sollten die Eichenprozessionsspinner mit Hilfe einer Hebebühne abgesaugt werden. Zuvor hatte bereits ein Imker aus der Nähe von Boizenburg wegen der Sprühaktion mit den Chemikalien Strafanzeige gegen den zuständigen Landkreis erstattet. dpa