Mehr Rechte für ledige Väter

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Berlin (dpa/nd). Unverheiratete Väter dürfen künftig das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben - auch gegen den Willen der Mutter. Eine entsprechende Gesetzesänderung trat am Sonntag in Kraft. Danach hat zwar zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht, der ledige Vater kann aber beim Familiengericht die Mitsorge oder selbst das alleinige Sorgerecht beantragen. Das neue Recht beruht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. In Deutschland wird jedes dritte Kind von einer ledigen Frau zur Welt gebracht.

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