Treppe - ein Meter breit

Umbaumaßnahmen

Egal, welche baulichen Umbaumaßnahmen in Wohnhäusern vorgenommen werden - die Haupttreppe in einem Mehrfamilienhaus sollte einen Meter breit sein.

Tritt ein Notfall ein, dann ist nur bei dieser Breite genügend Platz für die Mieter, um aus dem Haus zu fliehen. So hat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 5 K 2704/12) in Nordrhein-Westfalen entschieden.

Der Fall: Ein älteres Ehepaar (88 und 80 Jahre alt) wohnte im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses. Weil das Treppensteigen im Laufe der Zeit immer beschwerlicher wurde, beantragte das Ehepaar, einen Treppenli...


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