Thüringen: Neues Strafvollzugsgesetz
Erfurt (dpa/nd). Der Strafvollzug und die Sicherungsverwahrung werden in Thüringen neu geregelt. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit erhielten die Haftanstalten die »erforderlichen Instrumente, um die Sicherungsverwahrung umsetzen zu können«, sagte Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD). Das neue Thüringer Gesetz sei modern und sehe die nötigen Übereinstimmungen für eine Zusammenarbeit mit Hessen vor. Die beiden Bundesländer wollen künftig bei der Sicherungsverwahrung zusammenarbeiten. Das neue Vollzugsgesetz soll entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.
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