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IWF-Chefin »verdächtige Zeugin«
Aber kein Anklageverfahren gegen Lagarde
Paris (dpa/nd). Gegen IWF-Chefin Christine Lagarde wird vorerst kein Anklageverfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Mittel eingeleitet. Die 57-Jährige konnte den französischen Gerichtshof der Republik nach zweitägiger Vernehmung als »verdächtige Zeugin« verlassen. Damit liegen Indizien für die Beteiligung an einer Straftat vor, die aber nicht für ein Anklageverf...
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