nd-aktuell.de / 28.05.2013 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Kopfpauschale light

Bundesärztekammer will neues Finanzierungsmodell für Krankenkassen

Ulrike Henning
Eine Kopfpauschale light preist die Bundesärztekammer (BÄK) als neues Finanzierungsmodell für die Gesetzliche Krankenversicherung an. Die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung will ihr Konzept auf dem heute beginnenden Ärztetag in Hannover diskutieren. Sie erntete bereits im Vorfeld harsche Kritik der Oppositionsparteien.

Die Ärztefunktionäre geben den Parteien für den Bundestagswahlkampf ihre Forderungen mit auf den Weg. So soll die Private Krankenversicherung (PKV) bestehen bleiben, eine Bürgerversicherung, wie von der Opposition in verschiedenen Varianten geplant, darf nicht kommen. Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery hält die PKV im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung für »zukunftsorientiert« aufgestellt. Nach seiner Auffassung würde eine Bürgerversicherung nur in eine »Einheitsmedizin« führen, zugleich aber in eine wirkliche Zwei-Klassen-Medizin mit einem Aufblühen privater Zusatzversicherungen.

Montgomery nannte den Vorschlag kürzlich in Berlin nur eine »Reformskizze«. Über diese müsse noch mit Gesundheitsökonomen gesprochen werden. Doch die Linie der Ärztekammer ist deutlich. Laut BÄK-Konzept sollen die gesetzlichen Krankenkassen wieder unterschiedliche Tarife festlegen können - allerdings als einheitlichen »Gesundheitsbeitrag« unabhängig vom Einkommen der Versicherten. Die Höhe des monatlichen Beitrags würde im Schnitt über alle Krankenkassen hinweg bei 135 Euro bis 170 Euro liegen. Nach unten abgefedert werden soll diese Variante der Kopfpauschale mit einer Belastungsgrenze von neun Prozent des »gesamten Haushaltseinkommens«. Wer darüber hinaus zahlen müsse, soll einen Sozialausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Dieser würde aus Steuereinnahmen, Mitteln der Rentenversicherung und einem stabilen Arbeitgeberanteil gefüttert. Einzig bei der Berechnung des Haushaltseinkommens soll auf das Modell der Bürgerversicherung zurückgegriffen werden - neben Arbeitseinkommen sollen hier nämlich auch Zins- und Mieteinkünfte einbezogen werden.

Über ein steuerfinanziertes Gesundheits-Sparkonto für Kinder soll bis zum 18. Lebensjahr eine Reserve aufgebaut werden, mit der die BÄK offensichtlich auch für die gesetzlichen Krankenkassen Altersrückstellungen einführen will, die es bislang nur in der PKV gibt. Laut Montgomery würde es so zu einer Annäherung des bislang gespaltenen Versicherungssystems in der Bundesrepublik kommen. Allerdings könnten die 18-Jährigen dieses Geld dann auch mit in eine Privatversicherung nehmen.

Eher alibihaft wirkt in diesem Zusammenhang der Punkt »Armut und Gesundheit«. Das Präventionsgesetz der Bundesregierung, das die Vorbeugung und Vorsorge vor allem bei den Ärzten ansiedelt, will Montgomery nicht kritisieren. Er glaube aber nicht, dass das Regelwerk die zehn Jahre Unterschied in der Lebenserwartung der ärmsten und der reicheren Deutschen reduzieren könne.

Martina Bunge von der Linksfraktion im Bundestag verwies darauf, dass die Mehrheit der Bevölkerung für eine Abschaffung der PKV sei. Birgitt Bender (Grüne) nannte das Finanzierungsmodell unsozial. Der versprochene Sozialausgleich sei nicht finanzierbar. Nicht umsonst hätten sich Union und FDP vom »Gesundheitskopfgeld« verabschiedet.