Besuch vom Zahnarzt
Pflegebedürftige und Behinderte haben jetzt Anspruch auf Hausbesuche
Nicht jeder Mensch kann selbst zum Zahnarzt gehen: Vor allem Pflegebedürftige und Behinderte zählen zu den Patienten, die diesen Weg nicht mehr schaffen. Deshalb müssen Zahnärzte zu ihnen kommen.
Seit April erhalten Zahnmediziner für die Versorgung von Patienten in Pflegeheimen oder der eigenen Wohnung eine zusätzliche Vergütung. Diese geht über Wegegeld und Besuchsgebühren hinaus. So werde eine »entscheidende Versorgungslücke« geschlossen, heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ermöglicht Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen die zahnärztliche Behandlung bei sich zu Hause oder in entsprechenden Einrichtungen. Durch die neue Regelung entstehen für die Gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Kosten von 20 Millionen Euro im Jahr.
Bisher wurden schon jedes Jah...
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