Wer zahlt für Fortbildung?
Urteile in Kürze
Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Das darf jedoch nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen, entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 24. Mai 2012 (Az. 9 Sa 30/12). Üblich sei der Wegfall der Kostenbeteiligung bei seit langer Zeit bestehender und weiter zu erwartender Betriebszugehörigkeit.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ließ sich eine Frau zur Pflegedienstleiterin fortbilden. Nachträglich verlangte der Arbeitgeber einen Darlehensvertrag, der die ratenweise Rückzahlung der Kosten vorsah. Die Mitarbeiterin willigte ein, da damit eine Lohnerhöhung verbunden war. Diese einseitige Verpflichtung ist rechtswidrig, so das G...
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