nd-aktuell.de / 30.05.2013 / Politik / Seite 6

Werbung für den Lungenkrebs

Schwarz-Gelb bremst beim Reklameverbot für Tabak

Berlin (nd-Lambeck). Bereits 1987 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 31. Mai zum Weltnichtrauchertag. Grund genug für das deutsche Aktionsbündnis Nichtrauchen, am Mittwoch erneut ein generelles Werbeverbot für Tabak zu fordern. Denn bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie lässt sich Deutschland viel Zeit. »Der einzige Zweck von Tabakwerbung besteht darin, Absatz und Akzeptanz des Rauchens zu fördern«, betonte Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Bisher ist Tabakwerbung in Deutschland nur teilweise verboten, etwa in Radio- und TV-Spots oder in Printmedien. Erlaubt ist die Zigarettenreklame aber auf Plakaten oder im Kino nach 18 Uhr. Zu einem totalen Werbeverbot konnte sich die Bundesregierung bislang nicht durchringen. Das widerspricht zudem auch der WHO-Tabakrahmenkonvention, die Deutschland unterzeichnet hat. »Das Werbeverbot sollte laut Vertragstext spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der WHO-Konvention im Jahr 2005 umgesetzt worden sein«, kritisierte die Bundestagsfraktion der LINKEN im März dieses Jahres. Die LINKE legte einen Antrag vor, der »die vollständige Unterbindung der Tabakwerbung im Sinne des Vertragstextes durch ein entsprechendes Gesetz« verlangte. Doch passiert ist seither nichts.

Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) musste sich am Mittwoch deshalb unangenehme Fragen gefallen lassen. Dyckmans verwies darauf, dass nicht nur das Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung des WHO-Abkommens bremse. Auch das Kanzleramt zeigt hier offenbar kein großes Interesse. Kein Wunder, spülte die Tabaksteuer im vergangenen Jahr doch mehr als 14 Milliarden Euro in die Kassen.

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen, dem auch die Deutsche Krebshilfe angehört, präsentierte am Mittwoch einen ganzen Forderungskatalog: Verbot der Tabakwerbung am Verkaufsort, Verzicht darauf, Markennamen auf andere Produkte wie Parfüms, Bekleidung oder Schuhe zu übertragen, und Einführung einer Standardverpackung für alle Glimmstängel. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza von der FU Berlin hält das Werbeverbot vom Grundgesetz gedeckt. Der Schutz der Gesundheit vor den Gefahren des Tabaks sei eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, so Pestalozza am Mittwoch.