nd-aktuell.de / 01.06.2013 / Kultur / Seite 21

Wenn Kinder vor die UNO ziehen

Auch junge Menschen können nun ihre Rechte bei den Vereinten Nationen einklagen / Olaf Standke über den Internationalen Strafgerichtshof

Kinder und Jugendliche in Deutschland können ihre Rechte künftig bei den Vereinten Nationen (UN) einklagen. Denn die Bundesrepublik hat vor drei Monaten die Ratifizierungsurkunde für das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention bei der UN-Vollversammlung in New York hinterlegt und damit dieses Abkommen vollständig anerkannt. Es formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, über soziale, kulturelle, ethnische oder religiöse Unterschiede hinweg. Auf internationaler Ebene ist es das zentrale Referenzwerk, wenn es um die Verbesserung ihrer Lebenssituation geht. Die Konvention listet zehn Grundrechte auf, dazu zählen das Recht auf Gesundheit, Bildung und Ausbildung, Spiel und Erholung oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens. Auch der Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung gehört dazu. Der 1989 verabschiedete, völkerrechtlich bindende Vertrag wurde von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert.

Doch zwischen Absicht und Realität klafft noch immer ein tiefer Graben, noch immer werden Kinder missbraucht, ausgebeutet und leben unter unwürdigen Bedingungen. Als weltweit dritter und erster Staat in Europa eröffnet Deutschland seinen jüngsten Bürgern bei Rechtsverletzungen nun auch die Möglichkeit eines individuellen Beschwerdeverfahrens vor dem zuständigen UN-Ausschuss in Genf - sollten sie vor den Gerichten zu Hause kein Gehör gefunden und alle nationalen Rechtsinstrumente ausgeschöpft haben. Von einem Meilenstein für die Kinderrechte sprach das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes.

Dahinter stecken über zehn Jahre intensiver Lobbyarbeit diverser Hilfsorganisationen wie auch der deutschen Kindernothilfe; denn im Unterschied zu anderen Menschenrechtsverträgen fehlte das individuelle Beschwerderecht zunächst. Praxis wird es allerdings erst, wenn insgesamt zehn Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben. Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzungsmechanismen müssten in der juristischen Ausbildung und auch im Schulunterricht einen zentralen Platz einnehmen, forderte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes. Das sei eine wichtige Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Sta