Eigener Pass für Kinder
Das gilt auch, wenn das Kind gemeinsam mit den Eltern unterwegs ist. Der früher übliche Eintrag im Pass der Eltern - gerade bei Babys - wird seit 2012 bei Grenzkontrollen nicht akzeptiert.
Es gibt verschiedene offizielle Dokumente für Kinder, die innerhalb Europas ausreichen: Kinderreisepass, normaler Reisepass, E-Reisepass oder Personalausweis. Abhängig vom Reiseland sollte man sich bei Passbehörden nach dem notwendigen Dokument erkundigen. Der Kinderreisepass kostet 13 Euro, der Reisepass 37,50 Euro.
Den Kinderreisepass muss derjenige beantragen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Diese Person muss persönlich mit dem Kind (auch Babys) zur Passbehörde kommen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, kann einer allein kommen, sofern er eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt. Mitzubringen sind:
- aktuelles biometrie-taugliches Passfoto des Kindes;
- Personalausweise oder Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen, gegebenenfalls die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils;
- alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original.
Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben. Er ist sechs Jahre gültig, längstens bis zum 12. Lebensjahr.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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