nd-aktuell.de / 05.06.2013 / Ratgeber / Seite 27

Flut - wie schützt man Hab und Gut?

Versicherungen

Hochwasser - Überflutungen sind in diesen Tagen wieder brandaktuell. Dazu Ratschläge von Allianz Deutschland, wie man Hab und Gut schützt und sich richtig verhält.

Wer auf Rettungsdienste wartet, darf wegen Unterspülungs- und Abbruchgefahren Uferbereiche keinesfalls betreten. Auf überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben.

Betroffene sollten darauf achten, dass Fenster, Balkon- und Verandatüren geschlossen, Heizungen und elektrische Geräte im Keller ausgeschaltet sind und gefährdete Räume mit Brettern und Sandsäcken abgedichtet werden.

Wertvolle Gegenstände und Dokumente sollten in Sicherheit gebracht, gefährliche Stoffe abtransportiert werden.

Welche Versicherung zahlt bei Überflutung?

Kosten für Reparaturen wie Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung, die zusätzlich abgeschlossen worden sein muss. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem. Nur rund ein Prozent der Gebäude sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr »im Wasser« stehen.

Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert und deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben.

Ist das eigene Auto betroffen, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird nicht belastet.

Was ist nach einem Schadensfall zu tun?

Nach einer Überflutung ist das das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und schnell der Normalzustand wiederherzustellen. Dabei ist zu beachten:

● Wasserstände markieren, Schäden dokumentieren.

● Den Schaden durch Abpumpen des Wassers, Reinigung, Trocknung des Gebäudes sowie der Einrichtung so gering wie möglich halten.

● Elektrische Geräte vor Wiedereinschaltung überprüfen lassen, es besteht Lebensgefahr.

● Die Versicherung benötigt schnell Infos über Verluste und mögliche Kosten; zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgen.

Einige Hinweise bei Kfz-Schäden

Hier helfen folgende Hinweise bei Wasserschäden am Kfz:

● Das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen lassen. Bei einigen Modellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.

● Lose Innenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit etwa einem Föhn sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Die Innenverkleidung nicht ausbauen, sie verzieht, kann später nicht mehr eingebaut werden.

● Auf keinen Fall den Motor starten. Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.

Vorbeugender Schutz an Behältern

Bei Flut können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vorn herein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie, das ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.

Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet bundesweit einheitlich jeden, der »betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen«, heißt es.