nd-aktuell.de / 05.06.2013 / Ratgeber / Seite 26

Rückmeldegebühren zurück an Studenten

Ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestimmte Rückmeldegebühren an Hochschulen für verfassungswidrig erklärte, haben an den Berliner Unis bereits weit über 50 000 Ex-Studenten Rückzahlanträge gestellt.

»Aktuell liegen bereits rund 20 000 Anträge in Papierform vor«, berichtete die Sprecherin der Technischen Universität (TU), Stefanie Terp. Die TU rechne mit bis zu 80 000 Anträgen und einer Erstattungssumme von insgesamt 26 Millionen Euro.

An der Freien Universität (FU) waren bis Ende März bereits 17 000 Anträge eingegangen, teilte FU-Sprecher Goran Krstin mit. Auch an der Humboldt-Universität (HU) gingen schon knapp 17 000 Anträge ein. »Insgesamt könnten Rückzahlen in Höhe von 22,6 Millionen Euro gefordert werden«, berichtete HU-Sprecherin Constanze Haase.

Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die zwischen Wintersemester 1996/1997 und Wintersemester 2004/2905 erhobenen Rückmeldegebühren von 100 Mark oder 51,13 Euro pro Semester verfassungswidrig seien. Dieses Geld kann nun zurückgefordert werden.

An der FU waren im fraglichen Zeitraum rund 40 000 Studenten pro Semester eingeschrieben. Wie viele dort insgesamt die Gebühren zurückfordern können, ist an der FU derzeit nicht bekannt.

Die Antragsteller müssen sich allerdings in Geduld üben, bis sie ihr Geld sehen. An der HU wurden zur Bewältigung der Antragsflut bereits zwei weitere Mitarbeiter eingestellt. Dort hofft man, spätestens im Juni mit der Auszahlung beginnen zu können.

Die TU bietet neuerdings zusätzlich einen Online-Antrag an, der dann binnen drei Monaten bearbeitet werden soll. Bei Papieranträgen werde dies deutlich länger dauern, hieß es. Außerdem bieten die Unis den Antragstellern die Möglichkeit, das zurückerstattete Geld in Deutschlandstipendien für junge Studenten fließen zu lassen. An der TU funktioniert auch dies automatisiert via Mausklick.