Kommission empfiehlt 8,50 Euro Mindestlohn

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Potsdam (nd). Die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen soll im Land Brandenburg um 50 Cent auf 8,50 Euro angehoben werden. Dies empfahl gestern mehrheitlich die Mindestlohnkommission des Landes, die sich im Potsdamer Sozialministerium getroffen hatte. »Der Mindestlohn wird erhöht. Das ist ein wichtiges Signal für alle Beschäftigten«, sagte der Kommissionsvorsitzende Wolfgang Schroeder, der als Staatssekretär im Ressort von Sozialminister Günter Baaske (SPD) arbeitet. »8,50 Euro sind ein guter Kompromiss mit Augenmaß«, meinte Schroeder. Er freute sich über den seiner Darstellung nach »maßvollen Vorschlag«, der die Entwicklung von Preisen, Löhnen und Wirtschaftskraft zur Grundlage habe. Ein Drittel der Beschäftigten in Brandenburg verdiene weniger als 8,50 Euro die Stunde, erinnerte der Staatssekretär. Im Interesse des Betriebsfriedens sollte sich die Lohnuntergrenze für öffentliche Aufträge nicht zu stark entfernen, sagte er.

Wenn zum Beispiel in einer Reinigungsfirma nur einige Putzfrauen in Schulen oder Bibliotheken sauber machen, dann erhalten in der Regel nur sie den Mindestlohn, während die Kolleginnen, die in Firmenbüros den Teppich kehren, schlechter bezahlt werden. Allerdings war der Mindestlohn für öffentliche Aufträge von der rot-roten Koalition als gutes Beispiel gedacht, um die schwarz-gelbe Bundesregierung zu einem gesetzlichen Mindestlohn für alle zu drängen. Die LINKE hatte vor der Landtagswahl ein Vergabegesetz mit einem Mindestlohn von 7,50 Euro versprochen und sich dabei an damaligen Forderungen der Gewerkschaften orientiert. Inzwischen fordert die LINKE einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro. Die 8,50 Euro werden von den Sozialisten als Schritt in diese Richtung gewertet. Das brandenburgische Sozialministerium will den Vorschlag 8,50 Euro im Sommer dem Kabinett zur Beschlussfassung vorlegen. Entscheiden wird am Ende der Landtag.

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