Nicht mehr Hartz IV für Vegetarier

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Mainz (dpa/nd). Ein Hartz-IV-Empfänger mit Laktoseintoleranz hat keinen Anspruch auf mehr Geld für Lebensmittel, wenn er Vegetarier ist. Zwar stünde Empfängern von Arbeitslosengeld II mehr Unterstützung zu, wenn sie sich aus medizinischen Gründen teurere Ernährung kaufen müssten, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts in Mainz (Az. L 6 AS 291/10). Das Leben als Vegetarier sei jedoch günstiger als eine Ernährung mit Fisch und Fleisch. Daher entstünden dem Kläger nicht mehr Kosten als einem Menschen ohne Milchzuckerunverträglichkeit.

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