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Fiskus will Flutopfer schonen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (epd/nd). Opfer der Hochwasserkatastrophe können auf ein Entgegenkommen der Steuerbehörden rechnen. Dies gelte zumindest für Flutopfer in Bayern, Sachsen und Thüringen, berichtete der »Tagesspiegel«. Hintergrund sei eine Vereinbarung des Bundesfinanzministeriums mit den drei Bundesländern. So könnten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Unternehmer ihre Steuervorauszahlungen kürzen, fällige Steuern würden gestundet, auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge werde verzichtet. Auch könnten Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung von der Steuer abgesetzt werden, hieß es.

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