Russisches Gericht erstmals für NGO

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Moskau (dpa/nd). Erstmals hat ein russisches Gericht nach der Einführung eines umstrittenen »Agentengesetzes« in Russland zugunsten einer Nichtregierungsorganisationen (NGO) geurteilt. Die Gruppe Ulukitkan müsse keine Geldstrafe zahlen, obwohl sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten habe, entschied das Gericht in der Stadt Blagoweschtschensk. Die Zeitung »Kommersant« schrieb am Sonnabend, dem Urteil könne nun eine Beschwerde beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz folgen.

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