nd-aktuell.de / 11.06.2013 / Ratgeber / Seite 1

Hochwasser special

Auf zwei Sonderseiten des nd-Ratgebers Fragen und Antworten für vom Hochwasser sowie zu Mietansprüchen und Reisebuchungen in Katastrophengebiete

Für die vom Hochwasser Betroffenen beginnt nach der Flut mit der Feststellungdes Schadens auch das Aufräumen und Renovieren. Und es stellen sich viele Fragen: Welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf? Was ist im Schadenfall alles zu beachten? Wer zahlt, wenn ich wegen des Hochwassers meine Reise nicht antreten kann oder abbrechen musste? Wie sieht es mit den Mieteransprüchen bei überfluteten Wohnungen aus? Antworten dazu auf zwei Seiten unter Hochwasser special.

Außerdem erscheinen folgende Themen:

Ab 1. Juni sind einige Neuerungen in Kraft getreten: So gibt es jetzt gebührenfreie Anrufe unter neuen Service-Rufnummern bei der Arbeitsagentur und der Familienkasse. Auch die Telefon-Warteschleifen bei Sonderrufnummern 0180 und 0900 sind nunmehr kostenfrei.

Gibt es auch mit Pflegestufe 0 Zuschüsse für den Wohnungsumbau? Wer hat eigentlich Anspruch auf die Pflege-Zusatzversicherung? Wie findet man den passenden Pflegedienst? Fragen und Antworten rund um die Pflege.
Gibt es einen Kündigungsschutz für chronisch Kranke? Eine Frage mit durchaus existenziellem Hintergrund. Hier hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt und sagt: Eine chronische Krankheit kann einer Behinderung gleichgestellt werden. Kein Arbeitnehmer darf nach EU-Recht wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Bei der jährlichen Abrechnung der Energiekosten stehen machen Familienvorständen die Haare zu Berge. Aber schaut man sich in den eigenen vier Wänden um, findet man schnell die "Energiefallen". Die Ausstattung deutscher Haushalte mit Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungselektronik beispielsweise schlägt gewaltig zu Buche. Und besonders in den Kinderzimmern geht es hoch her. Wir haben einiges aufgelistet.

Tür ist nicht gleich Tür und Fenster nicht gleich Fenster. Mit diesen Problemen haben Gerichte immer wieder zu tun. Türen und Fenster sind gewissermaßen die "Sollbruchstellen" im Haus. Hier setzen vor allem diejenigen an, die an fremdem Eigentum interessiert sind. Bei der Auswahl von Türen und Fenstern sollten Bauherren deshalb besonders aufmerksam sein.

Der Umstände gibt es gar viele, weshalb Menschen in die Lage geraten, sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern zu können. Es ist jedoch ein Irrtum, dass in Notsituationen automatisch Ehepartner oder Kinder als Vertretungen einspringen können. Wir haben Wichtiges und Wissenswertes rund um Vollmacht, Bevollmächtigte und deren Befugnisse zusammengetragen.